Allgemeine Geschäftsbedingungen MEALORDER
1 Grundlage
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden integrierender Bestandteil jedes Mietvertrages. Als Grundlage des Vertrages besteht ein Mietverhältnis zwischen dem Vermieter TSH Dienstleistungen GmbH Abteilung MEALORDER und dem Mieter. Die vermieteten Anlagen inklusive Software bleiben Eigentum von TSH Dienstleistungen GmbH Abteilung MEALORDER. Die Software des Produktes MEALORDER ist geistiges Eigentum von Samuel Hurni. Jegliches Kopieren und die Verwendung des Systems ausserhalb dieses Vertrages sind untersagt.
2 Mietgegenstand /Leistungen des Vermieters
Die Mietgegenstände werden auf der Offerte und dem Mietvertrag aufgeführt. Bei der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter wird ein Lieferschein mit den überlassenen Gegenständen ausgestellt und vom Empfänger gegengezeichnet. Mit der Unterzeichnung des Lieferscheines bestätigt der Empfänger die Gegenstände in einwandfreiem Zustand empfangen zu haben. Ab diesem Zeitpunkt ist der Mieter für die Gegenstände verantwortlich. Das Bestellsystem wird von MEALORDER vor Ort eingerichtet und funktionstüchtig zum Gebrauch überlassen. Im Mietpreis ist eine Schulung vor Ort über den Gebrauch der Systeme im Rahmen von max. 1 Stunde inbegriffen. Sofern der Mieter die Gegenstände selbständig abholt und die Anlage selbständig in Betrieb nimmt, ist er ab dem Zeitpunkt der Uebergabe für die ganze Anlage verantwortlich. Vor der Uebergabe erfolgt eine Instruktion zur Installation und Anwendung des Systems. Auch in diesem Fall wird ein Lieferschein ausgestellt, welcher vom Empfänger unterzeichnet wird.
3 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das System sorgsam zu bedienen. Für Schäden, welche an den Geräten und Systemen entstehen, haftet der Mieter. Ebenfalls haftet der Mieter für Diebstahl oder Elementarschäden inkl. Strom-Überlast. Die Bezahlung des Mietbetrages gemäss Vertrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Anzahlung bei Bestellung einzuverlangen.
4 Haftung
Das System wird durch den Mieter auf eigenes Risiko betrieben. Bei einem Systemausfall wird daher eine Haftung des Vermieters explizit ausgeschlossen. Das heisst im speziellen, dass infolge Systemausfall weder Ertragsausfälle noch daraus entstandene Kosten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden können. Grundsätzlich ist bei einem Systemausfall die vertraglich vereinbarte Miete geschuldet. Es liegt im Ermessen des Vermieters in einer solchen Situation eine Reduktion des Mietbetrages vorzunehmen. Bei einer Nichtdurchführung des Anlasses (aus irgendwelchen Gründen und auch infolge höherer Gewalt) ist die vereinbarte Miete geschuldet. In diesem Fall haftet der Mieter für die Bezahlung des vereinbarten Mietbetrages. Dies gilt auch bei einer angeordneten und übergeordneten Anweisung durch Behörden (Pandemie, Seuchen, Krawalle, Demonstrationen, tumultartige Eskalationen usw.) Der Mieter haftet für die überlassenen Gegenstände. Bei Beschädigung durch Dritte, Elementarschäden, elektrische Ueberlast und Diebstahl haftet der Mieter vollumfänglich für die überlassenen Gegenstände. Der Mieter ist bezüglich Versicherung der Mitarbeitenden selber besorgt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle im Zusammenhang mit der Installation und Betrieb des Systems.
5 Vertragsauflösung
Der Vertrag kann nur unter gegenseitigem Einverständnis aufgelöst werden. Bei einer begründeten Vertragsauflösung durch den Vermieter hat der Mieter kein Anspruch auf Schadenersatz. Bei einer Vertragsauflösung durch den Mieter werden die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Aufwände des Vermieters in Rechnung gestellt.
6 Lieferung / Rücknahme
Das System wird an den Vertragsort geliefert, installiert, funktionstüchtig übergeben und per Übergabeprotokoll auf Vollständigkeit bestätigt. Die Rücknahme der Geräte hat vollständig, gereinigt und in funktionstüchtigem Zustand zu erfolgen. Allfällige Mängel usw. werden in Rechnung gestellt. Die Rücknahme wird ebenfalls per Protokoll bestätigt. Die Rückgabe hat falls nicht speziell etwas anderes vereinbart wurde, durch den Mieter an folgende Adresse zu erfolgen: Frutteggstrasse 2 in 6170 Schüpfheim. Im Speziellen können im Mietvertrag bezüglich Lieferung und Installation spezielle Vereinbarungen getroffen werden. Wird das System nach dem Anlass für den Vermieter ohne persönliche Uebergabe und ohne Unterzeichnung des Rückgabescheines zur Abholung bereitgestellt, entbindet dies den Mieter nicht von der Begleichung allfälliger Schäden am System.
7 Support
Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist im Preis ein telefonischer Support während der Mietdauer inbegriffen. Allfälliger Support vor Ort wird mit einem Stundenansatz von Fr. 100.–/Std. zuzüglich Fahrspesen von Fr. 0.70/km in Rechnung gestellt.
8 Gerichtsstand
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist 6170 Schüpfheim.
AGB Version 1.2.0 Gültig ab September 2021