Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB TSH Dienstleistungen GmbH

 

1. Geltungsbereich

Die TSH-Dienstleistungen GmbH mit Sitz in Schüpfheim, bietet Dienstleistungen für folgende Bereiche an:

– Immobilienvermittlung

– Beratungen und Dienstleistungen im allg. Bereich Immobilien

– Beratung für Private, KMU und Landwirtschaftsbetriebe

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle kostenpflichtigen Angebote und Dienstleistungen der TSH Dienstleistungen GmbH (nachstehend als Kurzform TSH bezeichnet). Die Zustimmung der AGB erfolgt durch die entsprechenden Verträge zwischen den Kunden von TSH und der TSH selbst, bei denen auf die vorliegenden AGB verwiesen wird. Die AGB bilden einen integralen Bestandteil der Verträge und öffentlichen Angebote. Eingeschlossen in diese AGB sind auch die Leistungen und Vertragsbestandteile von MEALORDER, einem Dienstleistungsangebot der TSH Dienstleistungen GmbH im Zusammenhang mit einem Bestellsystem für Vereinsanlässe. Zusätzlich zu den AGB der TSH Dienstleistungen gelten für das Bestellsystem MEALORDER  separate AGB , welche unter den AGB MEALORDER  aufgeführt sind.  Bei Widersprüchen gehen die Vertragsbestandteile diesen AGB vor. Die TSH behält sich vor, die AGB zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Dienstleistung geltende und mit Datum versehene Version. Allfällige AGB der Kunden von TSH, werden nicht Bestandteil der Verträge mit TSH.

 

2. Preis/Leistung/Honorar/Zahlung  

Die TSH verpflichtet sich, den oder die Aufträge im Interesse des Kunden fachkundig und sorgfältig auszuführen. Sie informiert adäquat über den aktuellen Stand der Arbeiten.  Auf Umstände einer Erschwernis für die Auftragserfüllung informiert sie den Kunden, sofern diese erkannt werden, rechtzeitig. Leistungen die über die vereinbarten Tätigkeiten hinausgehen und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zwingend sind, werden zusätzlich durch die TSH in Rechnung gestellt.  

Für alle Leistungen und Angebote gelten die vereinbarten Preise in Schweizer Franken exkl. MwSt. Massgebend sind die in den unterzeichneten Verträgen vereinbarten Preise.  

Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit der gegenseitigen Unterzeichnung des Vertrages. Nach erfolgtem Auftrag erhält der Kunde eine Rechnung mit entsprechender Zahlungsfrist. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, bei nicht erfolgter  Zahlung, gerät der Kunde ohne Mahnung automatisch in Verzug.

 

3. Vertragsabschluss

Die öffentlich zugängigen Angebote und Dienstleistungen sind als unverbindliche Offerten zu betrachten.  Ein Vertragsabschluss kommt erst bei gegenseitiger Unterzeichnung der schriftlichen Vertragsdokumente zustande. Die im Vertrag festgelegten Bedingungen sind rechtsverbindlich.

 

4. Vertragserfüllung/Rücktritt

Nach gegenseitiger Unterzeichnung des Vertrages mit der TSH gilt dieser von beiden Parteien zu erfüllen. Ein Rücktritt ist bei gegenseitigem Einverständnis zu jeder Zeit möglich. Dabei sind situativ die Kosten zu ermitteln und festzulegen. Die bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung entstandenen Kosten sind jedoch vom Auftraggeber zu begleichen. Die TSH stellt diesbezüglich dazu Rechnung.

Beim Verkaufsmandatsvertrag für Immobilien, gehen die Vertragsbestandteile im Mandatsvertrag vor. Die in den AGB festgehaltenen Bedingung eines Vertragsrücktritt sind subsidiär zu betrachten.

 

5. Haftung/Diskretion/Verwendung von Objektdaten/Verwendung Bildmaterial

Die TSH verpflichtet sich nach bestem Wissen und Gewissen, den oder die Aufträge sorgfältig und im Rahmen der fachlichen Kompetenz auszuführen. Sämtliche Informationen werden vertraulich behandelt. Die im Rahmen des Beratungs- oder Verkaufsmandates für Immobilien zu tätigenden Marketingmassnahmen wie, Aufschalten der Objektdaten auf öffentlichen Plattformen, Werbebanner, Objektbeschriebe mit Detailangaben zum Objekt und

Preisangaben, öffentliche Verbreitung von Foto- und Videoaufnahmen usw. können selbständig durch die TSH im Rahmen des Auftrages verwendet und ohne zusätzliche Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht werden. Das Bildmaterial bleibt grundsätzlich Eigentum von TSH. Die TSH stellt dem Auftraggeber das Bildmaterial  auf Wunsch des Auftraggebers zur Verfügung. Die spätere Verwendung von Objektdaten und Bildmaterial für Marketingzwecke der TSH, welche nicht im direkten Zusammenhang mit einem Auftrag stehen, erfordern die Zustimmung des Objektinhabers. Diese kann mit einfacher Schriftlichkeit inkl. E-Mail-Zustimmung erfolgen.

 

Bei folgenden Konstellationen im Bereich Beratung und Immobilienvermittlung ist eine Haftung der TSH ausgeschlossen:

– unkorrekten Angaben des Auftraggebers bezüglich Objektdaten

– entgangene Gewinne bei einem Immobilienverkauf 

– Bei offensichtlichem Irrtum und leichter Fahrlässigkeit

– entgangene Gewinne oder Folgekosten welche während oder im Nachgang einer Beratung entstehen und   nicht Gegenstand einer grobfahrlässigen Beratung der TSH zurückzuführen sind.

– entgangene Gewinne oder Verluste aus Finanzanlagen welche im Zusammenhang mit der Beratung der TSH   beim Auftraggeber entstanden sind. Die TSH verpflichtet sich, bei der Umsetzung     von Anlageinstrumenten   auf Chancen und Risiken im Finanzgeschäft hinzuweisen und im Einzelprotokoll festzuhalten. Sofern die TSH  im Namen der Auftraggeber bei Dritten Finanzprodukte platziert, tätigt die TSH diese Transaktionen zum vollen  Risiko der Auftraggeber. Eine Haftung schliesst die TSH explizit aus. Die TSH klärt jedoch ab, ob die Anlagen  dem Risikoprofil und Dokumentationen der Auftraggeber bei dem Drittanbieter entspricht.

Bei folgenden Konstellationen im Bereich MEALORDER ist eine Haftung der TSH/Mealorder ausgeschlossen:

– bei Nichtdurchführung des Anlasses aufgrund Pandemie, Wettereinflüsse, wirtschaftlichen und  organisatorischen Gründen

– bei Systemausfall des Bestellsystems (nicht abschliessend aufgezählt,  z.B. Stromausfall, technischer Defekt der   Anlage oder Bestandteile davon, Falschmanipulation am System, Diebstahl etc.)

– unkorrekte Angaben des Veranstalters bezüglich Grösse, Umfang, Leistung, Infrastruktur

 

6. Weitere Bestimmungen /anwendbares Recht/ Salvatorische Klausel/ Gerichtsstand

Sollte eine Bestimmung des Vertrages zwischen TSH und dem Auftraggeber/Kunden unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt (salvatorische Klausel). Stattdessen ist die betreffende Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, welche die Parteien in guten Treuen gewählt hätten, wäre ihnen die Ungültigkeit der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke sinngemäss.

Auf Verträgen zwischen der TSH und dem Auftraggeber/Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. (unter Ausschluss des Kollisionsrechts).

Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vereinbarungen zwischen Auftraggeber/Kunden und der TSH gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Schüpfheim.

 

AGB Version 1.1 vom 14. Oktober 2020 rechtskräftig eingesetzt.